ABG

1. ALLGEMEINES 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von Danka Topalovic Fotografie, wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Buchung bzw. Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.

1.1 OFFERTEN

Von Danka Topalovic Fotografie erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 (dreissig) Tagen. 

1.2 PRODUKTIONSAUFTRAG

Danka Topalovic Fotografie wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Danka Topalovic Fotografie kann selbst oder durch Dritte (Labore, Druckereien, etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist Danka Topalovic Fotografie hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. 

1.3 FOTOGRAFIEN 

„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von Danka Topalovic Fotografie hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen ( Papierbilder, Bilder im Fotobuch, Fotobücher, Bilder in digitaler Form auf USB-Stick oder sonstigen Speichermedien). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von Danka Topalovic Fotografie gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne vom Urheberrechtsgesetz handelt.

1.4 KÜNSTLERISCHER GESTALTUNGSSPIELRAUM FOTOGRAF 

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Danka Toaplovic Fotografie unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von Danka Topalovic Fotografie ausgeübten künstlerischen Gestaltungs-spielraums sind daher ausgeschlossen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. 

1.5 HAFTUNG PERSONENAUFNAHMEN / SACHAUFNAHMEN

Bei Personenaufnahmen und Aufnahmen von Objekten an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Bei Veranstaltungen wie zb.: Hochzeiten, hat der Auftraggeber die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen und Objekten und Ortschaften einzuholen und haftet für dieses allein.

1.6. HAFTUNG UNFALL / ABBRUCH

Es wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht - und Unfallversicherung abzuschließen. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt Danka Topalovic Fotografie keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Fototermins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.

2.  BILDRECHTE 

2.1 URHEBERRECHT

Bei Fotografien welche Danka Topalovic Fotografie von einer Person oder einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz von Danka Topalovic Fotografie. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. 

Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

2.2 NUTZUNGSRECHTE

Danka Topalovic Fotografie überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos an den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschliesslich die private, nicht kommerzielle Nutzung sowie Nutzung zu Portfoliowzecken. Dies beinhaltet z.b. eine persönliche representative Webseite als Make-up Artist oder Model, Portfolio, Instagram, Facebook. Jede Veränderung, Weiterverarbeitung (zb. durch Foto- Composing, Farbveränderungen, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf  der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch Danka Topalovic Fotografie. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. 

Gestaltungen von Flyer, Broschüren oder ähnlichen schriftlichen Ergänzungen an/auf dem Bildmaterial gelten als Kommerzielle Nutzung und sind ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung und entsprechender Entlöhnung nicht erlaubt. 

Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger  Bezahlung des vereinbarten Honorars über.

Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages. 

Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild- Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit von Danka Topalovic zu überlassen.

Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. Mit vorgestelltem Zeichen © und nachgestelltem oder mit einem ähnlichen, mit dem Fotografen vereinbarten Vermerk (z.B. „Alle Rechte bei …“). Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der fotografischen Arbeit gemäss des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) zu bezahlen wäre.

2.3 NAMENSNENNUNG FOTOGRAF

Als Urheber hat Danka Topalovic Fotografie das Recht,  bei Veröffentlichungen von Fotografien genannt zu werden. Der Kunde hat bei der mit Danka Topalovic bestimmten Verwendung des Werks den Namen der Fotografin in geeigneter Form zu erwähnen. Mit vorgestelltem Zeichen © und nachgestelltem oder mit einem ähnlichen, mit dem Fotografen vereinbarten Vermerk (z.B. „Alle Rechte bei …“). 

Macht Danka Topalovic Fotografie von dem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung, zur Forderung von Schadenersatz in Höhe des doppelten Honorars.

2.4 AUSWAHL DER FOTOS 

Danka Topalovic Fotografie wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Rohdateien (RAW) und unbearbeitetes Bildmaterial werden dem Auftraggeber grundsätzlich nicht abgegeben. Dieses bleibt alleiniges Eigentum der Fotografin. Der Auftraggeber erhält ausschliesslich bearbeitetes Bildmaterial, hochauflösend und im JPG Format. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddateien durch JDanka Topalovic Fotografie ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. 

2.5 REFERENZEN 

Bei entsprechender schriftlicher, zusätzlicher Vereinbarung, erhält Danka Topalovic Fotografie als 

Urheberin das Recht, einzelne Bilder kostenlos für Werbezwecke zu verwenden (z. B. Website, 

Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, Facebook, Sedcards etc..). 

Die Art der Präsentation (Wasserzeichen, Rahmen, Bearbeitung etc.) ist Sache von Danka Topalovic Fotografie.

Danka Topalovic Fotografie hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potentiellen Auftraggebern, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen. 

3. VERGÜTUNG

3.1 PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

Sämtliche Preise und Angebote auf der/ den Website(n) von Danka Topalovic Fotografie sind unverbindlich. Danka Topalovic Fotografie behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen. Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Danka Topalovic Fotografie ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig. 

FOTOSHOOTING

Mit der Unterzeichnung des Vertrages für ein Fotoshooting , ist die 1. Teilzahlung (zur festen Reservierung des Termins) in Höhe von 50% der Gesamtvergütung per sofort fällig. Erst mit Eingang des Betrages bei Danka Topalovic Fotografie, sowie der Unterschrift des des Auftraggebers im Vertrag, gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. 

Trifft die 1. Teilzahlung und der Vertrag wie oben genannt, nicht fristgemäss ein, so ist Danka Topalovic Fotografie nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet und kann den Termin anderweitig vergeben. Der Restbetrag ( die 2. Teilzahlung) von 50% wird am Vortag des Shootings fällig.

3.2 ZAHLUNGSVERZUG 

Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge / Rechnungen nicht spätestens 30 (dreissig) Tage nach dem Zugang der Rechnung (per Email) oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. 

Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 15. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug.

Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 20.00 CHF (für die 1. Mahnung) und 40.00 CHF für die 2. (=letzte) Mahnung. 

Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

3.3 AUSLAGEN / SPESEN

Folgende zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen sind nicht in einem gebuchten Angebot inkludiert, gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind innert 30 (dreissig) Tagen zu begleichen:

  • Zusätzlich erforderliche Reisekosten wie ein Taxi zu schwer erreichbaren Orten oder zu dem nächsten Bahnhof (Danka Topalovic Fotografie reist grundsätzlich mit ÖV an) 
  • Übernachtungsspesen welche durch spontane Verlängerung eines Auftrags seitens des Auftraggebers vor Ort, erforderlich sind (Hotel,-/ Übernachtungskosten bei Verlängerungen von Reportagen bis nach 21.00 Uhr)
  • Weitere vor Ort anfallende, auftragsbedingte Kosten welche nicht im Honorar enthalten sind, wie Eintritte in Zoos, Theater und anderes, sowie Fahrten für Bergbahnen, Schiffe etc.

3.4 VERLÄNGERUNGEN / ZUSATZSTUNDEN

Ab 30-minütiger, vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich dazu gebuchter Verlängerung, wird eine komplette Zusatzstunde berechnet. Zusatzstunden sind innert 7 Tagen nach dem gebuchten Termin zu begleichen.

4.  STORNIERUNG /   TERMIN VERSCHIEBUNG    /   VERSPÄTUNG UND NICHT ERSCHEINEN  

     ANGEORDNETE MASSNAHMEN ZU VERANSTALTUNGEN

4.1 STORNIERUNG 

FOTOSHOOTING / ANDERE FOTOAUFTRÄGE 

  • Bis 7 Tage vor dem Termin: keine Gebühr 
  • Bis 12 Stunden vor dem Termin: 50% des gebuchten Angebots 
  • Keine Abmeldung und nicht Erscheinen zum Termin: 100% des gebuchten Angebots 

4.2  TERMIN VERSCHIEBUNG 

FOTOSHOOTING / ANDERE FOTOAUFTRÄGE 

Die gewünschte Verschiebung eines Fotoshootings muss mindestens 12 Stunden vor dem Termin an Danka Topalovic Fotografie per Email mitgeteilt und von dieser bestätigt werden. Sollte keine Meldung erfolgen und der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, so werden 100% des Angebots in Rechnung gestellt.

4.3 VERSPÄTUNG UND NICHT ERSCHEINEN

Erscheint der Auftraggeber nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort, so gilt dies als Verspätung. Verspätungen von mehr als 30 Minuten ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung an Danka Topalovic Fotografie, gelten als Nichterscheinen. Das gebuchte Angebot wird zu 100 Prozent in Rechnung gestellt. 

Danka Topalovic Fotografie ist nach genannter 30-minütiger Wartezeit nicht mehr verpflichtet den Auftrag auszuführen und verlässt den vereinbarten Ort.

5. HÖHERE GEWALT FOTOGRAF

Ist es Danka Topalovic Fotografie aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und anderen schwerwiegenden Gründen) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet Danka Topalovic Fotografie auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Danka Topalovic Fotografie kann nicht rechtlich belangt werden.

6. BEANSTANDUNGEN / SICHERUNG DER FOTODATEIEN / HAFTUNG 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Danka Topalovic Fotografie gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beanstandungen die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials / die Ware betreffen, sind innerhalb 7 Wochentagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen.  Andernfalls gilt das Bildmaterial / die Ware als genehmigt.

Nach dem Erhalt der Fotos ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. Danka Topalovic Fotografie empfiehlt dem Auftraggeber eine Sicherung der Fotos auf mindestens einem weiteren Datenträger. Die Speicherung der Daten nach Auftragsabschluss sind nicht Bestandteil der angebotenen Leistung und müssen gesondert vereinbart werden.

Für Schäden gleich welcher Art anlässlich der Vertragserfüllung, haftet Danka Topalovic Fotografie für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

Für Schäden oder Verlust ( trotz mehrfacher Sicherungsmassnahmen) der digitalen Bilddaten, haftet Danka Topalovic Fotografie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Danka Topalovic Fotografie bestätigt worden sind. Danka Topalovic Fotografie haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

Die Organisation und Vergabe von Buchungen an Danka Topalovic Fotografie sowohl die Ausführung eines Auftrags erfolgt mit grösster Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die Danka Topalovic Fotografie nicht zu vertreten hat oder höhere Gewalt (zb. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, Epidemien, Pandemien, Lock-Downs etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden oder Folgen übernommen werden.

7. DATENSCHUTZ

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten, gespeichert werden. Danka Topalovic Fotografie verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

8. ABSCHLIESSENDES 

Die mit Danka Topalovic Fotografie abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht. 

Alle Änderungen und Ergänzungen die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. 

Danka Topalovic Fotografie behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Danka Topalovic Fotografie.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, oder werden, oder die Bestimmungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 1.Januar 2020


Impressum

Danka Topalovic Photography & Make-up
Kontakt-Adresse:

Danka Topalovic Photography & Make-up
Fluhmühlerain 14
6015 Luzern
Schweiz


E-Mail:
danka@lovicphoto.com


Vertretungsberechtigte Person(en)

Danka Topalovic, Inhaberin

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Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf dieser Website, gehören ausschliesslich Danka Topalovic oder den speziell genannten Rechteinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung des Urheberrechtsträgers im Voraus einzuholen.


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